Nutzungsbedingungen
Stand: 01.05.2019
§ 1 Geltungsbereich
- WINGAS bietet ihren Kunden die Möglichkeit der Nutzung des WINGAS-Kundenportals (im Folgenden „Portal“). Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen WINGAS als Betreiber des Portals und KUNDE als Nutzer des Portals.
- Mit dem Portal bietet WINGAS KUNDE ein webbasiertes Portal an, auf dem sich KUNDE über aktuelle Rechnungen und Verbrauchsdaten, energiewirtschaftliche Themen sowie weitere Aspekte des Gasmarktes informieren kann. Darüber hinaus ist es KUNDE unter bestimmten Voraussetzungen möglich, über den Transaktionsbereich des Portals Standardhandelsprodukte bzw. Bandprodukte einzukaufen und Optionen auszuüben, wie in § 2 Abs. 2 ausgeführt.
- Voraussetzung für die Benutzung des Portals ist der Abschluss dieser Nutzungsbedingungen einschließlich der Datenschutzerklärung. Abweichungen hiervon gelten nur, soweit sie schriftlich vereinbart sind. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen von KUNDE werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn WINGAS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Nutzungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne des § 310 BGB.
§ 2 Funktionen des Portals, Nutzungsvoraussetzungen
- WINGAS stellt KUNDE das Portal kostenfrei in dem in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Umfang unter der Website http://www.portal.wingas.com zur Verfügung.
- Im Rahmen der Portalnutzung erhält KUNDE aktuelle Informationen über Rechnungen, Verbrauchsdaten sowie weitere Marktinformationen. Zusätzlich kann KUNDE über den Transaktionsbereich des Portals
a) unter dem Rahmenvertragswerk Allgemeinen Rahmenbedingungen im Folgenden („ARB“) unter bestimmten Voraussetzungen den Einkauf von Standardhandelsprodukten (im Portfoliomodell) vornehmen oder die ihm ggf. in der jeweiligen Einzelvereinbarung (im Folgenden „EV“) eingeräumten Optionen ausüben;
b) unter dem Rahmenvertragswerk der European Federation of Energy Traders (im Folgenden „EFET“) den Einkauf von Bandprodukten vornehmen oder die ihm ggf. in dem Individual Contract (im Folgenden „IC“) eingeräumten Optionen ausüben;
c) unter dem Erdgasliefervertrag (im Folgenden „ELV“) ggf. eingeräumte Optionen ausüben.
Im Fall von Abs. 2 a) sowie Abs. 2 c) gilt dies nur unter der Voraussetzung des Abschlusses einer Zusatzvereinbarung zum oder Regelungen im bestehenden Vertragsverhältnis. - Voraussetzung für die Nutzung der Dienste des Portals ist das vorherige Zustandekommen eines Portal-Nutzungsvertrages (im Folgenden „Nutzungsvertrag“). Der Nutzungsvertrag kommt durch Anmeldung des jeweiligen Nutzers von KUNDE im Portal sowie die Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen einschließlich der Datenschutzerklärung zustande. Diese Nutzungsbedingungen einschließlich der Datenschutzerklärung können jederzeit unter portal.wingas.com/datenschutz eingesehen werden.
- Sämtliche Nutzungsangebote von WINGAS sind freibleibend und unverbindlich. WINGAS behält sich ausdrücklich vor, den Betrieb des Portals einschließlich des Transaktionsbereiches ohne gesonderte Ankündigung und ohne Angabe von Gründen jederzeit mit einer Frist von 8 Wochen teilweise oder vollständig einzustellen. Zum Zeitpunkt der Betriebseinstellung bestehende Vertragsverhältnisse zwischen WINGAS und KUNDE bleiben hiervon unberührt.
§3 Nutzerverwaltung
- Einrichtung des initialen Hauptnutzers
KUNDE benennt gegenüber WINGAS eine natürliche Person als einen verantwortlichen Hauptnutzer des Portals unter Nutzung des von WINGAS bereitgestellten Formulars "Zugang zum WINGAS Kundenportal - Benennung des Hauptnutzers". Bei der natürlichen Person muss es sich um einen Mitarbeiter von KUNDE handeln. Zur Einrichtung des Hauptnutzers von KUNDE sendet WINGAS individuelle Zugangsdaten an die von KUNDE benannte natürliche Person. - Einrichtung weiterer Nutzer oder weiterer Hauptnutzer
Hauptnutzer haben die Möglichkeit, weitere natürliche Personen als weitere Nutzer oder weitere Hauptnutzer im Portal einzurichten. Als weitere Nutzer sind sowohl Mitarbeiter von KUNDE wie auch solche Dritte zugelassen, die mit KUNDE in einer vertraglichen Beziehung über die Bewirtschaftung von Verträgen zwischen WINGAS und KUNDE stehen. KUNDE versichert, dass es sich bei den zur Nutzung des Portals berechtigten Dritten nicht um angestellte oder freie Mitarbeiter von Unternehmen, Einrichtungen, Vereinen oder Personen handelt, welche zu WINGAS in Wettbewerb stehen. Bei der Zulassung weiterer Nutzer im Portal sind diese zur Wahrung der vertraglich vereinbarten Vertraulichkeit zu verpflichten. Sämtliche Handlungen, die weitere Nutzer im Portal vornehmen, erfolgen mit Wirkung für und gegen KUNDE. - Anmeldung und Wegfall eines Hauptnutzers bzw. weiteren Nutzers und Nachweis der Vertretungsberechtigung
Bei der Anmeldung eines Hauptnutzers bzw. weiteren Nutzers sind die von WINGAS im Rahmen der Anmeldung geforderten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sofern nur ein Hauptnutzer eingerichtet wurde und dieser das Unternehmen von KUNDE verlässt und / oder sein Aufgabengebiet verlässt, muss rechtzeitig ein weiterer Hauptnutzer eingerichtet werden oder ggü. WINGAS unter Nutzung des von WINGAS bereitgestellten Formulars "Zugang zum WINGAS Kundenportal - Benennung des Hauptnutzers" ein neuer Hauptnutzer benannt werden. Sollte ein weiterer Nutzer, der Mitarbeiter von KUNDE ist, das Unternehmen von KUNDE verlassen und / oder sein Aufgabengebiet wechseln, so wird ein Hauptnutzer eine Änderung der Daten dieses weiteren Nutzers vornehmen bzw. diesen weiteren Nutzer abmelden (und ggf. einen neuen weiteren Nutzer anmelden). Sollte ein weiterer Nutzer, der Dritter im Sinne des Abs. 2 ist, in diesem Zusammenhang nicht mehr für KUNDE tätig sein, so wird ein Hauptnutzer eine Änderung auch der Daten dieses weiteren Nutzers vornehmen bzw. diesen weiteren Nutzer abmelden (und ggf. einen neuen weiteren Nutzer anmelden). Unabhängig von einer Mitteilung erlischt das Zugangs- und Nutzungsrecht in vorgenannten Fällen automatisch. Im Falle des Einkaufs von Standardhandelsprodukten bzw. Bandprodukten sowie der Ausübung von Optionen wird KUNDE auf Verlangen von WINGAS die Vertretungsberechtigung des jeweiligen Hauptnutzers bzw. weiteren Nutzers durch Vorlage einer Vollmacht oder eines Handelsregisterauszuges nachweisen.
§ 4 Nutzungsverhältnis für den Einkauf von Standardhandelsprodukten bzw. Bandprodukten und die Ausübung von Optionen im Transaktionsbereich des Portals
- Nach Vorliegen der Nutzungsvoraussetzungen gemäß § 2 Abs. 2, 3 ist KUNDE berechtigt, den Transaktionsbereich gemäß diesem § 4 zu nutzen.
- Einkauf von Standardhandelsprodukten unter den ARB bzw. Bandprodukten unter EFET
Neben den in den ARB genannten Kommunikationswegen zur Anfrage verbindlicher Angebote von Standardhandelsprodukten im Portfoliomodell per E-Mail oder Telefon hat KUNDE die Möglichkeit, Anfragen über das Portal an WINGAS zu senden. In diesem Fall werden sämtliche, in Zusammenhang mit dem Einkauf von Standardhandelsprodukten stehende Mitteilungen von WINGAS und KUNDE ausschließlich über das Portal versendet. Dies gilt nicht im Falle von § 5 Abs. 3. Für einen rechtswirksamen Vertragsschluss genügt die im Portal vorgesehene Form. Im Übrigen gelten die im Rahmen der ARB und ggf. der Zusatzvereinbarung getroffenen Regelungen zum Einkauf von Standardhandelsprodukten im Portfoliomodell entsprechend, insbesondere die Bedingungen zur Gültigkeit von Anfragen zum Einkauf von Standardhandelsprodukten im Portfoliomodell. Im Zweifel gehen die Regelungen der ARB und der Zusatzvereinbarung den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen vor. Die Regelungen dieses Absatzes gelten für EFET entsprechend. - Ausübung von Optionen (EV, IC, ELV)
Neben den in der EV bzw. dem ELV genannten Kommunikationswegen zur Ausübung vertraglich vereinbarter Optionen (z. B. Preisfixing oder Tranchenauslösung) per E-Mail oder Telefax hat KUNDE über das Portal die Möglichkeit, rechtsverbindliche Willenserklärungen bzw. Anfragen an WINGAS zu senden. In diesem Fall werden sämtliche in Zusammenhang mit der Ausübung von Optionen stehende Mitteilungen von WINGAS und KUNDE ausschließlich über das Portal versendet. Dies gilt nicht im Falle von § 5 Abs. 3. Für die Ausübung von Optionen genügt die im Portal vorgesehene Form. Im Übrigen gelten die im Rahmen der EV bzw. des ELV getroffenen Regelungen zur Ausübung von Optionen entsprechend, insbesondere die Bedingungen zur Gültigkeit von Willenserklärungen bzw. Anfragen. Im Zweifel gehen die Regelungen der EV und des ELV den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen vor. Die Regelungen dieses Absatzes gelten für EFET entsprechend.
§ 5 Leistungsumfang
- Die Nutzung des Portals und seiner Funktionen durch KUNDE erfordert auf Seiten von KUNDE eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Hard- und Software und unterliegt der technischen Verfügbarkeit bei WINGAS. WINGAS stellt eine Erreichbarkeit des Portals von 98,5% sicher. Regelmäßige Wartungsfenster von 2 Stunden je Monat werden hierbei nicht mitgerechnet. WINGAS bemüht sich die Wartung, soweit möglich, außerhalb der Hauptbetriebszeiten im Portal durchzuführen und rechtzeitig anzukündigen. Zusätzliche Informationen zu der von WINGAS unterstützen Software stehen KUNDE unter dem Hilfebereich des Portals zur Verfügung.
- Im Falle von unvorhergesehenen Wartungsarbeiten an den von WINGAS zum Zwecke der Leistungserbringung eingesetzten Systemen und Servern oder unvorhersehbaren technischen Störungen kann WINGAS die Verfügbarkeit des Portals zeitweise einschränken. Ein Anspruch von KUNDE auf Nutzung des Portals besteht in diesen Fällen nicht. WINGAS wird sich unter Berücksichtigung des wirtschaftlich Vertretbaren bemühen, die Verfügbarkeit des Portals unverzüglich wiederherzustellen. § 8 (Haftung) dieser Nutzungsbedingungen bleibt von dieser Regelung unberührt.
- Während der Dauer der Leistungsunterbrechung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 dieser Nutzungsbedingungen stehen KUNDE die unter § 2 Abs. 2 genannten Funktionen nicht zur Verfügung. Insbesondere können keine Mitteilungen über das Portal versendet und empfangen werden.
Etwaige, mit der Übermittlung von Angeboten im Zusammenhang mit dem Einkauf von Standardhandelsprodukten sowie der Ausübung von Optionen gemäß § 4 dieser Nutzungsbedingungen durch WINGAS stehende, Fristen laufen weiter. Eine Verlängerung der Angebotsfrist um die Dauer des Ausfalls des Portals findet nicht statt. Vielmehr wird KUNDE zur Herbeiführung verbindlicher Rechtsfolgen die im Rahmen von ARB bzw. EV und ELV vereinbarten Kommunikationswege (E-Mail bzw. Telefax) verwenden. - Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die WINGAS die Leistung ohne eigenes Verschulden wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Rechtsvorschriften, behördliche Maßnahmen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und -gateways anderer Betreiber, Betriebsstörungen, Naturkatastrophen oder Krieg - hat WINGAS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen WINGAS, das Portal während der Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit danach, nicht zu erbringen. WINGAS wird KUNDE, soweit möglich und zumutbar, unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und unter Angabe der Gründe und der möglichen Dauer über die Unterbrechung der Leistung informieren.
- Auch bei größtmöglicher Sorgfalt kann WINGAS nicht sicherstellen, dass sämtliche, über das Portal abrufbare Daten und Informationen zutreffend sind. Aufgrund von Fehlern bei der Übermittlung und / oder einer manuellen Eingabe z.B. von Zahlen- und Ziffernangaben etc. können durch das Portal zur Verfügung gestellte Informationen fehlerhaft sein. Daher obliegt es KUNDE, die erhaltenen Informationen zu überprüfen und zu verifizieren.
§ 6 Pflichten des Kunden
- KUNDE wird die Dienste von WINGAS sachgerecht nutzen und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung tragen. Er wird das Portal nicht missbräuchlich und ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften nutzen, insbesondere
- keine Rechte Dritter, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Marken- und Namens- sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen;
- keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten einstellen oder anbieten, insbesondere keine Informationen, die zum Rassenhass aufstacheln, Krieg oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Gleiches gilt für Hinweise oder Verweise auf Angebote mit solchen Inhalten – beispielsweise durch Setzen von Hyperlinks;
- Im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals wird KUNDE
- Passwörter geheim halten und im Falle eines Verlustes bzw. des Verdachtes auf Missbrauch der Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte diese Zugangsdaten unverzüglich ändern und WINGAS hierüber informieren;
- seinen Account regelmäßig auf den Eingang von Mitteilungen (z.B. Antworten der WINGAS auf Anfragen nach einem Angebot, Annahmeerklärungen oder den Eingang sonstiger Willenserklärungen) hin prüfen;
- jedwede Nutzung des Portals ordnungsgemäß beenden („log out“);
- die über das Portal gewonnenen Informationen und Daten nicht außerhalb des Portals zu geschäftlichen Zwecken an Dritte weitergeben. Ebenso ist es KUNDE nicht gestattet, mit Hilfe von Crawler-Software oder auf andere Weise nach Art oder Umfang wesentliche Teile der Daten von dem Portal herunterzuladen, zwischenzuspeichern, öffentlich zugänglich zu machen und / oder in eigene Angebote zu übernehmen. Dem Herunterladen, Zwischenspeichern, öffentlich Zugänglichmachen und / oder in eigene Angebote übernehmen eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils der Daten steht das wiederholte und systematische Herunterladen, Zwischenspeichern, öffentlich Zugänglichmachen und / oder in eigene Angebote übernehmen von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Daten gleich, sofern diese Handlungen einer normalen Auswertung der Daten zuwiderlaufen oder die berechtigten Interessen von WINGAS unzumutbar beeinträchtigen.
§ 7 Sperrung
- Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass KUNDE gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, seine Pflichten aus den vorbestehenden Verträgen oder aus diesen Nutzungsbedingungen, insbesondere § 3 Abs. 2 sowie § 6 verletzt, so kann WINGAS KUNDE die Nutzung des Portals vorläufig oder, wenn die Anhaltspunkte nicht entfallen oder die Pflicht- bzw. Rechtsverletzung nicht abgestellt wird, endgültig untersagen. WINGAS behält sich in diesem Fall ausdrücklich das Recht vor, weitergehende Ansprüche gegenüber KUNDE geltend zu machen.
- WINGAS berücksichtigt bei der Wahl der Mittel die berechtigten Interessen des betroffenen KUNDEN. Dies gilt vor allem dann, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass KUNDE den Verstoß nicht verschuldet hat.
- Darüber hinaus ist WINGAS zur vorübergehenden Sperrung berechtigt, sofern KUNDE über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten keine Standardhandelsprodukte bzw. Bandprodukte einkauft oder Optionen ausübt. WINGAS wird diese Sperrung mit Frist von 2 Wochen vorab ankündigen.
- Ein endgültiger Ausschluss von KUNDE vom Portal erfordert einen materiellen Verstoß gegen wesentliche Pflichten von KUNDE gemäß Abs. 1. Ein endgültiger Ausschluss ist jedenfalls dann berechtigt, wenn KUNDE falsche Kontaktdaten hinterlegt, § 3 Abs. 1, er unberechtigt Dritten Zugang zum Portal ermöglicht oder er wiederholt gegen § 6 dieser Nutzungsbedingungen verstößt.
§ 8 Haftung
- WINGAS haftet nur für die Verletzung vertraglicher Pflichten, wenn sie die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Zu vertreten hat WINGAS Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seitens ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Für einfache Fahrlässigkeit haftet WINGAS nur bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Rechtspositionen von KUNDE schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zur Folge hat, beschränkt sich die Haftung von WINGAS auf den Schaden, den WINGAS bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
- WINGAS haftet nicht für die von KUNDE oder sonstigen Dritten auf das Portal hochgeladenen, gespeicherten, vom Portal heruntergeladenen oder in sonstige Weise über das Portal zur Verfügung gestellten Daten und Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder KUNDE bzw. Dritte rechtmäßig handeln, indem sie Daten auf das Portal hochladen, speichern oder von dem Portal herunterladen. WINGAS haftet ferner nicht für durch die fehlerhafte Bedienung des Systems entstehende Schäden.
- WINGAS stellt das Portal kostenfrei in dem unter § 5 beschriebenen Umfang zur Verfügung. WINGAS haftet gegenüber KUNDE nicht für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des Portals entstehen, soweit die gem. § 5 Abs. 1 gewährleistete Verfügbarkeit erreicht wird. WINGAS übernimmt gleichwohl keine Haftung dafür, dass vertragsrelevante Mitteilungen der Parteien über das Kundenportal ordnungsgemäß und rechtzeitig versendet und empfangen werden, sofern nicht auf eine Mitteilung von KUNDE eine Bestätigung von WINGAS versendet wird, dass die Mitteilung bei WINGAS eingegangen ist, bzw. sofern nicht der KUNDE die jeweilige Mitteilung der WINGAS erhalten hat. Erhält er keine solche Mitteilung, ist KUNDE verpflichtet, die alternativen Kommunikationswege für eine Mitteilung zu verwenden.
- Ansprüche aus Gefährdungshaftung, insbesondere aus Produkthaftung, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. KUNDE und WINGAS können den Nutzungsvertrag mit einmonatiger Frist zum Monatsende per Mitteilung über das Portal an portal-support@wingas.de kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das Recht von KUNDE zur Nutzung des Portals. Etwaige, von KUNDE über das Portal bis zur Beendigung des Nutzugsverhältnisses wirksam geschlossene Einzelvereinbarungen über die Lieferung von Erdgas bleiben von einer Kündigung des Nutzungsvertrages unberührt.
§ 10 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
- WINGAS behält sich die Änderung bzw. Ergänzung dieser Nutzungsbedingungen vor. Auf etwaige Änderungen bzw. Ergänzungen wird WINGAS KUNDE mit einer Frist von vier (4) Wochen hinweisen. Mit Ablauf der Frist sind die geänderten / ergänzten Nutzungsbedingungen durch den jeweiligen Nutzer von KUNDE vor einer erneuten Nutzung des Portals zu akzeptieren.
- Für den Einkauf von Standardhandelsprodukten sowie für die Ausübung von Optionen gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Optionsausübung vereinbarte Fassung.
§ 11 Gerichtsstand und Anwendbares Recht
- WINGAS und KUNDE werden sich nach besten Kräften bemühen, alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, freundschaftlich zu regeln. Sollte dies wider Erwarten nicht gelingen, werden alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, nach der Schiedsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
- Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei (3), von denen einer den Vorsitz führt. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Kassel. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch.
- Die materiell-rechtlichen Beziehungen zwischen WINGAS und KUNDE unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) und das Deutsche Internationale Privatrecht gelten nicht.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus Verträgen mit WINGAS nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von WINGAS abtreten.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam und / oder undurchführbar sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit bzw. Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. WINGAS und KUNDE verpflichten sich, eine unwirksame und / oder undurchführbare Bestimmung durch eine neue, ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende wirksame bzw. durchführbare Bestimmung zu ersetzen.